Kreditsicherheiten - Ein Überblick
Schon der Begriff des Kredits stützt sich auf Vertrauen; das Vertrauen, das der Kreditgeber dem Kreditnehmer entgegenbringt, indem er ihm Sach- oder Geldwerte überlässt, um diese zu einem späteren Zeitpunkt vom Kreditnehmer zurückzuerhalten.
Handelt es sich um gewerbliche Kreditgeber, wird das Vertrauen in den Kreditnehmer selten so groß sein, dass ein Kredit gewährt wird, ohne dass vom Kreditnehmer eine Sicherheit verlangt wird.
Im Idealfall, d.h. wenn der Kredit wie vorgesehen zurückgezahlt wird, wird diese Sicherheit überhaupt nicht in Anspruch genommen und letztlich gegenstandslos. Tritt jedoch der unerwünschte Fall ein, dass ein Kredit nicht wie vorgesehen bedient werden kann, greift der Kreditgeber auf die Sicherheit zurück, um sich möglichst schadlos zu halten.
Sicherheiten für Kredite können in vielerlei Art gewährt werden:
- Steht dem Kreditgeber eine Sache zur Verfügung, aus der er sich im Bedarfsfall befriedigen kann, spricht man von Sachsicherheiten.
- Wird dem Kreditgeber eine Person zur Seite gestellt, die mit ihrem Vermögen für den Kreditnehmer haftet, spricht man von Personensicherheiten.
Gebräuchliche Sachsicherheiten sind z.B. Grundschulden, Forderungsabtretungen und Sicherungsübereignungen von Gegenständen. Im Bereich der Personensicherheiten spielt die Bürgschaft wegen ihrer praktischen Relevanz wohl die größte Rolle.
Innerhalb der Kategorien der Personen- bzw. Sachsicherheiten kann jeweils noch unterschieden werden, ob eine Sicherheit von einer bestimmten Kreditforderung abhängig ist (sogenannte akzessorische Sicherheiten) oder aber unabhängig von einer Verbindlichkeit bestehen kann (fiduziarische Sicherheiten). Fiduziarische Sicherheiten können von Vorteil sein, da sie auch weiterbestehen, wenn der Kredit getilgt wurde, der ursprünglich der Anlass für die Bestellung der Sicherheit war. So können fiduziarische Sicherheiten bei Bedarf für neue, im Zeitpunkt der Bestellung der Sicherheit vielleicht noch gar nicht absehbare Verbindlichkeiten herangezogen werden.
In der folgenden Artikelserie sollen die wichtigsten Kreditsicherheiten näher dargestellt werden.
- Grundschuld
- Bürgschaft
- Abtretung von Forderungen, (insbesondere Lebensversicherungen)
- Übereignung von Sicherungsgegenständen (insbesondere Betriebs- und Geschäftsausstattung)
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Stand: Juni 2008
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