Logo Brennecke & FASP Group

Lehman-Brothers: Geld zurück von der Bank?

Lehman-Brothers: Geld zurück von der Bank ?

Wegen Falschberatung hatte ein Ehepaar ihre Bank verklagt. Die Kläger hatten im Dezember 2006 nach einer Beratung der Bank Lehman-Zertifikate erworben. Das Landgericht Frankfurt / Main hat in seinem Urteil vom 28.11.2008, Az. 2-19 O 62/08, die Hoffnung der Anleger auf schnelle Entschädigung durch die Bank zerstört.

Allerdings können die Banken noch nicht aufatmen: Im entschiedenen Fall ging das Gericht davon aus, dass die Anleger ausreichend darüber aufgeklärt worden waren, dass ein Totalverlustrisiko eintreten könne. Dies erfolgte aber beileibe nicht in allen Beratungen, in denen Kunden Lehman-Zertifikate angeboten wurden. Außerdem erhielten die Kläger im beurteilten Fall ausführliche Verkaufsinformationen vor dem Erwerb der Anlage. Im Dezember 2006 habe die Sparkasse zudem noch davon ausgehen dürfen, dass Zertifikate recht sichere Anlagen seien. Mit der Finanzkrise habe man damals noch nicht rechnen müssen. Uns sind aber etliche Fälle bekannt, in denen Lehman-Zertifikate noch im März 2008 oder später empfohlen wurden.

Die Frage, unter welchen Umständen Anleger Schadenersatz wegen Schlechtberatung beim Kauf von Zertifikaten verlangen können, hängt von folgenden Kriterien ab:

  • Ist ein Beratungsvertrag zustande gekommen? Wenn der Anleger die Bank mit dem Kauf genau dieses Produkts beauftragte, musste die Bank ihn nicht beraten.
  • Wenn die Bank dagegen den Kunden vor dem Kauf berät, muss sie ermitteln, welches Produkt zu diesem konkreten Kunden in seiner Anlagesituation passt. Sie muss den Kunden auf die Risiken hinweisen, die vom empfohlenen Produkt ausgehen. Hiervon darf sie nur absehen, wenn der Kunde das Produkt oder die Produktart nachweislich bereits kennt.
  • Die Bank ist außerdem verpflichtet, ihre Anlageberatung zu dokumentieren. Hierzu füllt der Banksachbearbeiter üblicherweise einen sog. „WpHG-Bogen“ aus, so genannt nach § 34 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG), aus dem sich diese Dokumentationspflicht ergibt.

Man darf zweifeln, ob das Landgericht Frankfurt diese Kriterien richtig anwendet. Wie sich bei Urteilslektüre ergibt, soll der Berater gesagt haben, „ein Verlust sei bei der in Rede stehenden Kapitalanlage völlig ausgeschlossen“. Dies widersprach allerdings dem komprimierten Prospekt, in dem das Totalverlustrisiko angegeben war. Das Landgericht meint, dass für die Anleger ersichtlich war, dass die mündliche Aussage eine „subjektive Einschätzung des Anlageberaters“ gewesen sei, „der einen Verlust nach den Emissionsbedingungen für sehr unwahrscheinlich hielt“. Diese – nach Auffassung des Landgerichts - durchaus vertretbare Einschätzung stelle noch keine Falschberatung dar. Schließlich habe man im September 2006 – vor der großen Krise in den USA – nicht vermuten müssen, dass das renommierte Bankhaus Lehman Brothers insolvent werden würde. Das Landgericht verkennt dabei, dass ein Anleger, der eine sichere Anlage wünscht, sich auch nicht der noch so kleinen Insolvenzgefahr eines Instituts aussetzen möchte. Insofern war ein Zertifikat kein anlegergerechtes Produkt.


Kontakt: info@brennecke-rechtsanwaelte.de
Stand: Februar 2009


Wir beraten Sie gerne persönlich, telefonisch oder per Mail. Sie können uns Ihr Anliegen samt den relevanten Unterlagen gerne unverbindlich als PDF zumailen, zufaxen oder per Post zusenden. Wir schauen diese durch und setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung, um Ihnen ein unverbindliches Angebot für ein Mandat zu unterbreiten. Ein Mandat kommt erst mit schriftlicher Mandatserteilung zustande.
Wir bitten um Ihr Verständnis: Wir können keine kostenlose Rechtsberatung erbringen.


Das Referat Bankrecht wird bei Brennecke Rechtsanwälte betreut von:

Portrait Carola-Ritterbach Carola Ritterbach, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht

Rechtsanwältin Carola Ritterbach arbeitet seit vielen Jahren im Bereich des Bankrechts. Sie ist Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht. Sie unterstützt Verbraucher und Unternehmer in jeglichen Bereichen, in denen Schwierigkeiten mit ihren Banken aufgetreten sind oder drohen aufzutreten.

Beispiele aus dem Tätigkeitsbereich von Rechtsanwältin Carola Ritterbach:

  • Beratung und Vertretung von Bankkunden bei allen Fragen hinsichtlich Darlehensverträgen, Kreditsicherheiten, wie beispielsweise Bürgschaften oder Grundschulden und Kapitalanlagen wie z.B. Wertpapiere oder Fonds
  • Durchsetzung von Schadensersatz- und Rückabwicklungsansprüchen bei Bankberatungsfehlern, z.B. beim Abschluss von offenen oder geschlossenen Immobilienfonds, Schiffsfonds, Zinsdifferenzgeschäften, Swapverträgen etc.
  • Beratung bei Fragen zur Anlagevermittlung und Prospekthaftung
  • Rückabwicklung von Bankanlageprodukten, die sich im Nachhinein als Verlust erweisen
  • Abwehr von Ansprüchen aus sittenwidrigen Angehörigen-Bürgschaften oder Darlehensmitübernahmen
  • Abwehr von Forderungen aus unzulässigen Klauseln in Bankverträgen
  • Rückabwicklung unberechtigter Gebührenzahlungen an Banken
  • Widerruf und Rückabwicklung von Immobiliendarlehen aufgrund fehlerhafter Widerrufserklärungen
  • Abwicklung von Leasingverträgen
  • Begleitung bei Sanierungen notleidender Finanzierungen
  • Unterstützung bei allen Fragen rund um das Girokonto, Sparbuch und dem elektronischen Zahlungsverkehr Wahrung des Bankgeheimnisses und Beanspruchung von Bankauskünften
  • Beratung und Vertretung im Bereich des Factorings

Rechtsanwältin Carola Ritterbach hat im Bankrecht veröffentlicht:

  • Die Beraterhaftung im Kapitalmarktrecht, 2015, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-30-4
  • Kreditsicherheiten, 2015, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-27
  • Kreditzinsen und Vorfälligkeitsentschädigung - Gewinn- und Schadensberechnung der Banken, 2015, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-45-8
  • Bankvertragsrecht, 2014, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-32-8
  • Kreditvertragsrecht, 2014, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-35-9
  • Leasingrecht – Einführung in das Recht des Leasings, ISBN 978-3-939384-25-0, 2014, Verlag Mittelstand und Recht

 

Rechtsanwältin Ritterbach ist Dozentin für Bank- und Kapitalmarktrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie sowie Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht im Deutschen Anwaltsverein.

Rechtsanwältin Ritterbach bietet Schulungen, Vorträge und Seminare zu den Themen:

  • Die Bürgschaft - Wer bürgt wird gewürgt?
  • Pflichten und Haftung bei der Anlageberatung - Welche Rechte haben Sie gegenüber Ihrer Bank?
  • Bankstrategien von Unternehmen – u.a.: Zweibankenstrategie, die passende Bank für Ihr Geschäft
  • Die Abrechnung von Leasingverträgen - Was Leasinggesellschaften dürfen und worauf Sie achten sollten
  • Der Verkauf von notleidenden Krediten – Was darf Ihre Bank und was nicht
  • Datenschutz im Bankrecht – Bankgeheimnis und Bankauskünfte: Wer erfährt was?

Kontaktieren Sie Rechtsanwältin Ritterbach unter:
Mail: ritterbach@brennecke-rechtsanwaelte.de
Telefon: 0721-20396-26

 

Portrait Monika-Dibbelt Monika Dibbelt, Rechtsanwältin

Rechtsanwältin Monika Dibbelt berät und vertritt Mandanten in allen Bereichen des Bank- und Kapitalmarktrechts. Im Bereich Kapitalanlegerrecht prüft Sie, ob Ansprüche gegen Vermittler, Kreditinstitute oder freie Anlageberater wegen Beratungsfehlern in Betracht kommen und macht etwaige Ansprüche außergerichtlich und gerichtlich für Sie geltend.

Ein Schwerpunkt von Rechtsanwältin Dibbelt im Bereich des Bank- und Bankvertragsrecht sind Fragestellungen rund um die Rechtmäßigkeit und Inanspruchnahme aus Darlehensverträgen, Krediten und Bürgschaften. Durch ihre Tätigkeit im Insolvenzrecht hat Frau Rechtsanwältin Dibbelt regelmäßig insbesondere auch immer wieder mit Fragen zur Verrechnung von Haben und Salden bei Kreditinstituten sowie der Berücksichtigung einer Inanspruchnahme aus (persönlichen und sachlichen) Sicherheiten im Rahmen von Insolvenzen zu tun.

Kreditsicherheiten sowie die Gestaltung klassischer Formen der Fremdkapitalfinanzierung, Mezzanine- und strukturierter Finanzierungen bilden einen weiteren Tätigkeitsschwerpunkt von Rechtsanwältin Dibbelt.

Sie unterstützt ihre Mandanten auch bei Kontenpfändungen durch Einrichtung von P-Konten bzw. eines Antrages auf Erhöhung des Pfändungsschutzbetrages. Derartige Pfändungsschutzanträge können nicht nur Verbraucher sondern auch Selbständige stellen.

Darüber hinaus berät und prüft Frau Rechtsanwältin Dibbelt, ob für eine Erlaubnis der Finanzaufsichtsbehörde (BaFin) erforderlich ist und erstellt ggf. die notwendigen Anträge.

Rechtsanwältin Monika Dibbelt ist Mitglied der Bankrechtlichen Vereinigung e.V.

Sie bereitet derzeit mehrere Veröffentlichungen im Bank- und Kapitalmarktrecht vor.

Rechtsanwältin Dibbelt ist Dozentin für Bank- und Kapitalmarktrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie sowie Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht im Deutschen Anwaltsverein.

Rechtsanwältin Dibbelt bietet Schulungen, Vorträge und Seminare zu den Themen:

  • Haftung von Vermittlern und freien Anlageberatern bei Beratungsfehlern
  • Sicherheiten und ihr Nutzen in der Krise des Sicherheitengebers
  • BaFin – erlaubnispflichtige Tätigkeit oder nicht?
  • Zinsswap und Cross-Currency – was ist das?
  • Kapitalanlagen in der Insolvenz
  • Streitschlichtung und Mediation im Bank- und Kapitalmarktrecht

Kontaktieren Sie Rechtsanwältin Dibbelt unter:
Mail: dibbelt@brennecke-rechtsanwaelte.de
Telefon: 0421-2241987-0


Mehr Beiträge zum Thema finden Sie unter:

RechtsinfosBankrechtKapitalmarktrecht
RechtsinfosBankrechtKapitalanlagerecht
RechtsinfosBankrechtBörsenrecht
RechtsinfosBankrechtBankhaftungKapitalanlage
RechtsinfosInsolvenzrechtBank und Insolvenz