Polen: Das polnische Gesetz zur Einführung der Europäischen Wirtschaftlichen Interessengemeinschaft und der Europäischen Gesellschaft
Am 19. Mai 2005 ist das Gesetz über die Europäischen Wirtschaftliche Interessengemeinschaft (EWIV) und die Europäische Gesellschaft (SE) in Polen in Kraft getreten, das die beiden Gesellschaftsformen in die polnische Rechtsordnung einführt. Das neue Gesetz soll die grenzüberschreitende Zusammenarbeit auf Gemeinschaftsebene erleichtern und den polnischen und europäischen Unternehmen durch die Gründung von beiden Gesellschaftsformen die Entwicklung und Durchführung einer gmeiensamen wirtschaftlichen Tätgkeit ermöglichen. Die Rahmenbestimmungen über die EWIV finden sich in der Verordnung (EWG) Nr. 2137/85 des Rates vom 25. Juli 1985. Danach ist EWIV eine ausgeprägte Personengesellschaft mit der Möglichkeit der Fremdorganschaft, deren Mitglieder unbeschränkt und persönlich als Gesamtschuldner haften. Das polnische Gesetz findet auf die EWIV in diesen Fragen Anwendung, die in der Verordnung vom 25.Juli 1985 nicht geregelt wurden. Insbesondere unterliegt die Registrierung der EWIV in Polen den Bestimmungen über die Registrierung der polnischen offenen Handelsgesellschaft (,,spó³ka jawna´´). Die Rahmenbestimmungen über die SE sind in der Verordnung (EG) 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 enthalten. Die SE ist eine Kapitalgesellschaft in der Form einer Aktiengesellschaft mit einem Mindeststammkapital von 120.000 Euro. Das polnische Gesetz regelt insbesondere die Fragen der Entstehung, Organisation und Tätigkeit der SE mit Sitz in Polen, die in die Verordnung vom 8.Oktober 2001 keinen Eingang gefunden haben. Auf die SE sind die Bestimmungen über die polnische Aktiengesellschaft (,,spó³ka akcyjna´´) entsprechend anwendbar. Darüber hinaus regelt das neue Gesetz auch die Fragen der Beteiligung von Arbeitgebern in der SE.
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Stand: Mai 2005
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