Umsatzsteuerklausel der Kaskoversicherer greift auch bei Verlust des Fahrzeugs
OLG Celle - LG Hannover 28.03.2008 8 W 19/08 1. Die Regelung in § 13 Abs. 7 S. 2 AKB, dass der Kaskoversicherer die Umsatzsteuer nur dann ersetzt, wenn und soweit sie für den nicht vorsteuerabzugsberechtigten Versicherungsnehmer tatsächlich angefallen ist, erfasst sämtliche Fälle, in denen der Versicherer dem Grunde nach Kaskoentschädigung zu leisten hat, also auch den des Verlustes eines PKW. Sie ist nicht auf die Fälle der Beschädigung und Zerstörung beschränkt. 2. Die Klausel verstößt in dieser Form nicht gegen § 307 BGB, weil sie weder vom gesetzlichen Leitbild abweicht noch die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet oder den Versicherungsnehmer sonst unangemessen benachteiligt. AKB § 13 BGB § 307 Link zum vollständigen Leitsatz und zur Entscheidung: (Fußnote)
Kontakt: kontakt@fasp.de
Wir beraten Sie gerne persönlich, telefonisch oder per Mail. Sie können uns Ihr Anliegen samt den relevanten Unterlagen gerne unverbindlich als PDF zumailen, zufaxen oder per Post zusenden. Wir schauen diese durch und setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung, um Ihnen ein unverbindliches Angebot für ein Mandat zu unterbreiten. Ein Mandat kommt erst mit schriftlicher Mandatserteilung zustande.
Wir bitten um Ihr Verständnis: Wir können keine kostenlose Rechtsberatung erbringen.
Mehr Beiträge zum Thema finden Sie unter:
Rechtsinfos/ Steuerrecht/ UmsatzsteuerRechtsinfos/ Verkehrsrecht/ Versicherung/ Kaskoversicherung
Rechtsinfos/ Versicherungsrecht/ KFZ-Versicherung/ Kasko
Rechtsinfos/ Versicherungsrecht/ Lebensversicherung