Logo Brennecke & FASP Group

Vereinspraxis im Sozialversicherungsrecht - Abführung der Sozialversicherungsbeiträge: Teil 4. Sozialversicherungsausweis


4. Abführung der Sozialversicherungsbeiträge: Sozialversicherungsausweis

Der Verein als Arbeitgeber hat sich nach § 98 Abs. 1 SBG IV bei Beginn der Beschäftigung den Sozialversicherungsausweis vorlegen zu lassen. Zu dessen Vorlage ist der Beschäftigte nach § 99 Abs. 1 SGB IV verpflichtet. Als Nachweis, dass der Ausweis vorgelegt wurde, empfiehlt sich eine Kopie anzufertigen und diese zu den Lohnunterlagen zu nehmen.

Der Sozialversicherungsausweis wird von der zuständigen Rentenversicherung bei Vergabe einer Versicherungsnummer jedem Beschäftigten ausgestellt, § 96 Abs. 1 SGB IV. Er enthält neben der Versicherungsnummer den Familiennamen und gegebenenfalls den Geburtsnamen des Beschäftigten, sowie dessen Vornamen, § 97 Abs. 1 SGB IV.



Auszug aus dem Buch „ Der Verein als Arbeitgeber – Vereinspraxis im Arbeit-, Sozial-, und Lohnsteuerrecht und Personalwesen“ von Marc Wandersleben und Isabell Hartung, Verlag Mittelstand und Recht, 2008



Kontakt: info@brennecke-rechtsanwaelte.de
Stand: 2008/05


Wir beraten Sie gerne persönlich, telefonisch oder per Mail. Sie können uns Ihr Anliegen samt den relevanten Unterlagen gerne unverbindlich als PDF zumailen, zufaxen oder per Post zusenden. Wir schauen diese durch und setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung, um Ihnen ein unverbindliches Angebot für ein Mandat zu unterbreiten. Ein Mandat kommt erst mit schriftlicher Mandatserteilung zustande.
Wir bitten um Ihr Verständnis: Wir können keine kostenlose Rechtsberatung erbringen.


Das Referat Versicherungsrecht wird bei Brennecke Rechtsanwälte betreut von:

Portrait Monika-Dibbelt  Rechtsanwältin Monika Dibbelt


Mehr Beiträge zum Thema finden Sie unter:

RechtsinfosArbeitsrechtVergütungAbzüge
RechtsinfosGesellschaftsrechtVerein
RechtsinfosGesellschaftsrechtGesellschaftsformen
RechtsinfosVersicherungsrechtVorsorgeSozialversicherung
RechtsinfosVersicherungsrechtLebensversicherung
RechtsinfosVersicherungsrechtSozialversicherung