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Was bringt die Reform des neuen Versicherungsvertragsgesetzes? , Teil 1

Zum 01.01.2008 soll das neue Versicherungsvertragsgesetz (Fußnote) in Kraft treten. Eine Reform ist erforderlich geworden, weil das aus dem Jahr 1908 stammende Gesetz nicht mehr den Bedürfnissen des modernen Verbraucherschutzes entspricht. Aber auch aufgrund von bahnbrechenden Entscheidungen des Bundesgerichtehofes zur Berchnung von Mindestrückkaufswerten bei Lebensversicherungsverträgen und des Bundesverfassungegerichtes zur Überschussbeteiligung der Kunden bei Lebensversicherungsvertägen ist eine Reform erfoderlich geworden.

Nach der Reform müssen die Versicherer zukünftig den Kunden rechtzeitig vor dem Vertragsschluss die wesentlichen Unterlagen und Informationen zur Verfügung stellen. Der Gesetzgeber schafft damit das von den Versicherern vielfach praktizierte sog. Policenmodell ab, welches ermöglichte, dass der Versicherungsnehmer seinen Antrag abgab, ohne den Inhalt der Versicherungsbedingungen zu kennen.

Der Gesetzgeber schafft mit der Reform auch das für den Versicherungsnehmer nachteilige „Alles-oder-Nichts-Prinzips“ ab, denn nach derzeitiger Rechtslage verliert der Versicherungsnehmer sämtliche Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag, wenn er grob fahrlässig Aufklärungs- und Sorgfaltspflichten verletzt hat.

Zukünftig werden die Versicherten bei Lebensversicherungsverträgen angemessen an den Überschüssen und stillen Reserven, die die Versicherungen mit den Beiträgen erwirtschaftet haben, beteiligt.

Die nachfolgende Beitragsserie soll den Interessierten einen Einblick in die wichtigsten Bereiche der Reform des Versicherungsvertragsgesetzes geben.


Kontakt: kontakt@fasp.de
Stand: Juni 2007


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