Was ist der Restwert?
Der Restwert des Fahrzeuges ist der Wert, zudem das verunfallte Fahrzeuge im unrepariertem Zustand veräußert werden kann. Die Versicherer haben in der Regel das Interesse, den Restwert möglichst hoch anzusetzen. Um so höher der Restwert ausfällt, um so weniger muss der Versicherer leisten. Der Restwert wird von der Leistung des Versicherers auf den Wiederbeschaffungswert abgezogen.
Demzufolge gibt es um den Restwert des Fahrzeuges viele Streitigkeiten mit den Versichrern. Eine rechtliche Beratung ist angezeigt. Der Geschädigte kann sich bei der Bestimmung des Restwertes nicht auf ein einziges Angebot verlassen. Im Rahmen seiner Schadensminderungspflicht hat er den beschädigten Pkw optimal zu verwerten. Kommt er dem nicht nach, kann der Versicherer ihn auf den höheren Restwert verweisen. Der Versicherer rechnet dann den Wiederbeschaffungswert so ab, als wäre der höhere Restwert erzielt wurden. Die geht zulasten des Geschädigten. Der Geschädigte muss jedoch nicht auf dem "Sondermarkt für Unfallwagen" verkaufen. Ihm sind keine überobligationsmäßigen Anstrengungen aufzuerlegen. Streitig ist jedoch, wann dieser Sondermarkt und die überobligationsmäßigen Anstrengung beginnen. Teilweise wird die Ansicht vertreten, dass auch Internetplattformen zwischenzeitlich vom Geschädigten zu nutzen sind. Liegt eine Restwertermittlungen eines Sachverständigen vor, kann sich der Geschädigte grundsätzlich auf diese Bewertung verlassen.
Tipp: Es sollten mindestens drei Restwertangebote bei regionalen Kraftfahrzeughändlern/ Werkstätten/ Verwertern/ Internetplattformen eingeholt werden. Auch eine Abstimmung mit der gegnerischen Versicherung, welche der Rechtsanwalt vornehmen sollte, schafft hier Sicherheit.
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Stand: Mai 2006
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