Einführung in die MiFID
Herausgeber / Autor(-en):
Christian Metzger
wissenschaftlicher Mitarbeiter
5. Änderungen auf der Beraterseite
5.1. Transparenz
Die MiFID, beziehungsweise das FRUG, verpflichtet nicht nur die Kunden zu einer Informations- und Auskunftspflicht. Der Anlegerschutz verlangt zudem von den Finanzdienstleistern eine strenge Kundentransparenz. Auf Verlangen der Anleger müssen Finanzdienstleister daher künftig einen Nachweis über die eigene berufliche Kompetenz erbringen. Zusätzlich sind Finanzdienstleister verpflichtet, die Gebühren und Provisionen offen zu legen und zu begründen, welche durch das Geschäft der Kunden entstehen.
5.2. Erlaubnispflicht
Damit Anleger auf eine kompetente Beratung vertrauen können, ist der Beruf des Anlageberaters nun grundsätzlich erlaubnispflichtig. Eine solche Erlaubnis wird - nach einer erfolgreichen Prüfung des Fachwissens - von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erteilt. Diese Zulassung stellt zugleich eine Art einheitlichen „europäischen Pass“ („Europapass-Konzept“) dar. Dadurch soll eine Barrierefreiheit des europäischen Binnenmarktes erreicht werden. So können Anlageberater im europäischen Regelungsbereich der MiFID mit nur einer Erlaubnis tätig werden. Neben der Zulassung durch die BaFin wird zudem eine Berufshaftpflichtversicherung benötigt. Diese soll bei erfolgreichen Schadenersatzklagen der Anleger eintreten.
5.3. Wohlverhaltensregeln nach der MiFID
Um die Wahrscheinlichkeit eines Schadens auf Seiten der Anleger möglichst gering zu halten, haben Anlageberater so genannte Wohlverhaltensregeln zu beachten. Diese verlangen neben den oben genannten Erkundigungs- und Informationspflichten, Kundenaufträge bestmöglich auszuführen. Man spricht deshalb vom „Prinzip der besten Ausführung“ („best execution“). Das bedeutet, dass Finanzdienstleister den Kunden das gewünschte Produkt nicht nur zu den günstigsten Bedingungen zu besorgen, sondern dies im Zweifelsfall sogar nachzuweisen haben.
6. Zusammenfassung und Fazit
6.1. Zusammenfassung
Durch das FRUG wird die MiFID in nationales Recht umgesetzt. Das Ziel der Richtlinie ist eine Stärkung des Wettbewerbs auf dem Finanzdienstleistungsmarkt und ein hoher Anlegerschutzstandart. Anlageberater benötigen künftig eine Berufshaftpflichtversicherung sowie eine Berufserlaubnis. Diese wird von der BaFin erteilt und stellt zugleich einen Pass dar, welcher einen EU-weiten Marktzutritt ermöglicht. Finanzdienstleister müssen besondere Wohlverhaltensregeln beachten und Kundenaufträge zu den günstigsten Konditionen ausführen. Zudem müssen sie auf Wunsch die eigene Qualifikation nachweisen und den Kunden die Kosten und Provisionen darlegen, welche durch sie anfallen. Anleger werden je nach Eignung einer Kategorie zugeteilt: Retailkunden oder professionelle Kunden. Diese Einteilung setzt eine Informationsbereitschaft der Anleger voraus und ist ein Teil des Anlegerschutzes.
6.2. Fazit
In der MiFID kann zurecht eine Art europäisches Grundgesetz für den Finanzdienstleistungsmarkt gesehen werden. Sie treibt die Harmonisierung des europäischen Marktes für Finanzdienstleistungen und Wertpapierhandel voran und bringt dabei sowohl für die Anleger, als auch für die Finanzdienstleister nennenswerte Vorteile mit sich. Obwohl den Finanzdienstleistern grenzübergreifend ein barrierefreier Marktauftritt ermöglicht wurde, wird der Schutz der Anleger nicht vernachlässigt.
Zwar entsteht durch die Umsetzung der MiFID in deutsches Bundesrecht ein nicht unerheblicher Aufwand sowie – bislang unbezifferte – Kosten. Langfristig sind die neuen Regelungen jedoch vor allem aus Sicht der europäischen Integration zu begrüßen.
Herausgeber / Autor(-en):
Christian Metzger
wissenschaftlicher Mitarbeiter
Stand: September 2007
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Rechtsanwältin Monika Dibbelt berät und vertritt Mandanten in allen Bereichen des Bank- und Kapitalmarktrechts. Im Bereich Kapitalanlegerrecht prüft Sie, ob Ansprüche gegen Vermittler, Kreditinstitute oder freie Anlageberater wegen Beratungsfehlern in Betracht kommen und macht etwaige Ansprüche außergerichtlich und gerichtlich für Sie geltend.
Ein Schwerpunkt von Rechtsanwältin Dibbelt im Bereich des Bank- und Bankvertragsrecht sind Fragestellungen rund um die Rechtmäßigkeit und Inanspruchnahme aus Darlehensverträgen, Krediten und Bürgschaften. Durch ihre Tätigkeit im Insolvenzrecht hat Frau Rechtsanwältin Dibbelt regelmäßig insbesondere auch immer wieder mit Fragen zur Verrechnung von Haben und Salden bei Kreditinstituten sowie der Berücksichtigung einer Inanspruchnahme aus (persönlichen und sachlichen) Sicherheiten im Rahmen von Insolvenzen zu tun.
Kreditsicherheiten sowie die Gestaltung klassischer Formen der Fremdkapitalfinanzierung, Mezzanine- und strukturierter Finanzierungen bilden einen weiteren Tätigkeitsschwerpunkt von Rechtsanwältin Dibbelt.
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Rechtsanwältin Monika Dibbelt ist Mitglied der Bankrechtlichen Vereinigung e.V.
Sie bereitet derzeit mehrere Veröffentlichungen im Bank- und Kapitalmarktrecht vor.
Rechtsanwältin Dibbelt ist Dozentin für Bank- und Kapitalmarktrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie sowie Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht im Deutschen Anwaltsverein.
Rechtsanwältin Dibbelt bietet Schulungen, Vorträge und Seminare zu den Themen:
- Haftung von Vermittlern und freien Anlageberatern bei Beratungsfehlern
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- BaFin – erlaubnispflichtige Tätigkeit oder nicht?
- Zinsswap und Cross-Currency – was ist das?
- Kapitalanlagen in der Insolvenz
- Streitschlichtung und Mediation im Bank- und Kapitalmarktrecht
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Carola Ritterbach, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht
Rechtsanwältin Carola Ritterbach arbeitet seit vielen Jahren im Bereich des Bankrechts. Sie ist Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht. Sie unterstützt Verbraucher und Unternehmer in jeglichen Bereichen, in denen Schwierigkeiten mit ihren Banken aufgetreten sind oder drohen aufzutreten.
Beispiele aus dem Tätigkeitsbereich von Rechtsanwältin Carola Ritterbach:
- Beratung und Vertretung von Bankkunden bei allen Fragen hinsichtlich Darlehensverträgen, Kreditsicherheiten, wie beispielsweise Bürgschaften oder Grundschulden und Kapitalanlagen wie z.B. Wertpapiere oder Fonds
- Durchsetzung von Schadensersatz- und Rückabwicklungsansprüchen bei Bankberatungsfehlern, z.B. beim Abschluss von offenen oder geschlossenen Immobilienfonds, Schiffsfonds, Zinsdifferenzgeschäften, Swapverträgen etc.
- Beratung bei Fragen zur Anlagevermittlung und Prospekthaftung
- Rückabwicklung von Bankanlageprodukten, die sich im Nachhinein als Verlust erweisen
- Abwehr von Ansprüchen aus sittenwidrigen Angehörigen-Bürgschaften oder Darlehensmitübernahmen
- Abwehr von Forderungen aus unzulässigen Klauseln in Bankverträgen
- Rückabwicklung unberechtigter Gebührenzahlungen an Banken
- Widerruf und Rückabwicklung von Immobiliendarlehen aufgrund fehlerhafter Widerrufserklärungen
- Abwicklung von Leasingverträgen
- Begleitung bei Sanierungen notleidender Finanzierungen
- Unterstützung bei allen Fragen rund um das Girokonto, Sparbuch und dem elektronischen Zahlungsverkehr Wahrung des Bankgeheimnisses und Beanspruchung von Bankauskünften
- Beratung und Vertretung im Bereich des Factorings
Rechtsanwältin Carola Ritterbach hat im Bankrecht veröffentlicht:
- Die Beraterhaftung im Kapitalmarktrecht, 2015, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-30-4
- Kreditsicherheiten, 2015, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-27
- Kreditzinsen und Vorfälligkeitsentschädigung - Gewinn- und Schadensberechnung der Banken, 2015, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-45-8
- Bankvertragsrecht, 2014, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-32-8
- Kreditvertragsrecht, 2014, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-35-9
- Leasingrecht – Einführung in das Recht des Leasings, ISBN 978-3-939384-25-0, 2014, Verlag Mittelstand und Recht
Rechtsanwältin Ritterbach ist Dozentin für Bank- und Kapitalmarktrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie sowie Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht im Deutschen Anwaltsverein.
Rechtsanwältin Ritterbach bietet Schulungen, Vorträge und Seminare zu den Themen:
- Die Bürgschaft - Wer bürgt wird gewürgt?
- Pflichten und Haftung bei der Anlageberatung - Welche Rechte haben Sie gegenüber Ihrer Bank?
- Bankstrategien von Unternehmen – u.a.: Zweibankenstrategie, die passende Bank für Ihr Geschäft
- Die Abrechnung von Leasingverträgen - Was Leasinggesellschaften dürfen und worauf Sie achten sollten
- Der Verkauf von notleidenden Krediten – Was darf Ihre Bank und was nicht
- Datenschutz im Bankrecht – Bankgeheimnis und Bankauskünfte: Wer erfährt was?
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