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Versicherungsschutz des Architekten


Herausgeber / Autor(-en):
Johannes Loth
Rechtsanwalt


Der Architekt ist aus standesrechtlichen Gesichtspunkten verpflichtet, eine angemessene Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen. Ein ausreichender und angemessener Versicherungsschutz sollte schon im eigenen Interesse erfolgen, damit in einem möglichen Schadensfalle nicht das eigene ,,Hab und Gut`` auf dem Spiel stehen.

Von der Versicherung umfasst sind alle Leistungen, die zur freiberuflichen Tätigkeit des Architekten gehören. Dazu zählt in erster Linie die aufgrund des Leistungsbildes gemäß § 15 Abs. 2 HOAI geschuldete Architektentätigkeit, die Begutachtung von Architektenleistungen (Fußnote) oder sonstige baubezogene Leistungen, die Projektsteuerung (Fußnote), die Wertermittlung (Fußnote) sowie die Ausarbeitung städtebaulicher Pläne (Fußnote).

Wichtig: Aufgabenerweiterungen durch neue Gesetze oder gerichtliche Entscheidungen gehören mit zum Berufsbild und werden somit vom Versicherungsschutz mit umfasst.

Nicht vom Versicherungsschutz umfasst sind Leistungen außerhalb des Berufsbildes des Architekten, wie z.B. die Veräußerung oder Vermittlung von Grundstücken oder das Vermitteln von Krediten. Der Versicherungsschutz liegt auch dann nicht vor, wenn der Architekt durch ein bewusst gesetz-, vorschrift- oder pflichtwidriges Verhalten einen Schaden herbeiführt (Fußnote). Ein Schädigungsvorsatz ist nicht erforderlich. Ausreichend ist das Vorliegen eines klarer Verstoßes, beispielsweise das Abhaken einer á-Kontorechnung ohne vorherige Prüfung.

In der Praxis lauern im Zusammenhang mit der Haftpflichtversicherung einige Fallstricke. So werden beispielsweise Ansprüche aus der ,,Überschreitung der Bauzeit sowie von Fristen und Terminen`` von der Haftpflichtversicherung nicht erfasst. Weiterhin ist die Haftpflichtversicherung nicht eintrittspflichtig für Ansprüche aus ,,Überschreitung ermittelter Massen und Kosten``, oder aus ,,fehlerhaften Massen- und Kostenermittlung``.

Wichtig: Der Architekt darf gegenüber dem Geschädigten kein Schuldanerkenntnis geben, ansonsten verliert er seinen Versicherungsschutz.

Sobald ein Versicherungsfall vorliegt, muss der Architekt diesen spätestens innerhalb einer Woche, nachdem er die Tatsachen kennt, aus denen sich ein Versicherungsfall ergibt, schriftlich anzeigen.

Wichtig: Selbst wenn der Architekt der Auffassung ist, dass er für den geltend gemachten Schaden nicht verantwortlich ist, muss die Versicherung vorsorglich informiert werden.

Kommt der Architekt seiner Schadensanzeigepflicht nicht innerhalb einer Woche nach, läuft er Gefahr, dass die Versicherung den Deckungsschutz versagt.



Herausgeber / Autor(-en):
Johannes Loth
Rechtsanwalt


Kontakt: loth@kanzlei-loth.de
Stand: Februar 2005


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Das Referat wird bei Brennecke Rechtsanwälte betreut von:

Monika Dibbelt, Rechtsanwältin

Rechtsanwältin Dibbelt prüft AGB und AVB auf Rechtswirksamkeit und Wettbewerbsverstöße. Sie erstellt neue und überarbeitet bestehende AGB und passt Ihr „Kleingedrucktes“ an die aktuelle Rechtsprechung an, um Abmahnungen von Konkurrenten wegen unzulässiger AGB zu vermeiden und rechtssichere Vertragsgrundlagen zu schaffen. Rechtsanwältin Dibbelt erstellt neue AGB wie  Einkaufsbedingungen, Lieferbedingungen und andere Musterverträge. Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt von Frau Dibbelt ist die Prüfung der wirksamen Einbeziehung der AGB in den Vertrag im alltäglichen Geschäftsverkehr und im Internet genauso wie bei widerstreitenden AGB. Ein besonderes Augenmerk legt Rechtsanwältin Dibbelt auf ihr persönliches Geschäftsmodell und die besonderen Interessenschwerpunkte ihrer Mandanten. Neben der Überprüfung der AGB-Klauseln anhand der aktuellen Rechtsprechung ist vielen Mandanten das Anliegen die Haftungs- und Verschuldensklauseln klar und einfach zu gestalten.

Rechtsanwältin Dibbelt ist Dozentin für AGB-Recht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie.

Sie bietet Schulungen, Vorträge und Seminare zum Thema

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Kontaktieren Sie Rechtsanwältin Monika Dibbelt unter:
Mail: dibbelt@brennecke-rechtsanwaelte.de
Telefon: 0421-2241987-0

 


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