Wie kann ich als Quasi-Hersteller mein Haftungsrisiko minimieren?
- Vor der Kennzeichnung als Eigenprodukt vom Hersteller die Dokumentation zur Einhaltung der Sicherheitsstandards und Qualitätskontrolle verlangen.
- Eigene Prüfungen und Wareneingangskontrollen vornehmen.
- Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten beachten.
- Produktbeobachtung und Rückrufmanagement installieren.
- Vertragliche Absicherung gegenüber dem Hersteller im Haftungsfall.
- Versicherungsschutz überprüfen.
Kontakt: kontakt@fasp.de
Stand: 05.06.2008
Wir beraten Sie gerne persönlich, telefonisch oder per Mail. Sie können uns Ihr Anliegen samt den relevanten Unterlagen gerne unverbindlich als PDF zumailen, zufaxen oder per Post zusenden. Wir schauen diese durch und setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung, um Ihnen ein unverbindliches Angebot für ein Mandat zu unterbreiten. Ein Mandat kommt erst mit schriftlicher Mandatserteilung zustande.
Wir bitten um Ihr Verständnis: Wir können keine kostenlose Rechtsberatung erbringen.
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