Vermittler von kreditifinanzierten Lebensversicherungen im Visier: Drohen weitere Streitverkündungen von CMI?
Kurz vor dem Jahreswechsel glühen in den Kanzleien der Anlegeranwälte die Drucker: Um rechtzeitig die Verjährung zu hemmen, müssen vor Sylvester noch jede Menge Klagen zu Gericht geschafft werden.
Anfang 2011 werden dann ggf. wieder etliche Vermittler von kreditfinanzierten Lebensversicherungen eine unerfreuliche Überraschung erleben: Sie erhalten vom Gericht ein Schreiben, mit dem sie informiert werden, dass ihnen der Streit verkündet worden sei.
Die wenigsten wissen, worum es in der Sache geht, geschweige denn, dass mit der Streitverkündung für sie ggf. eine Existenzbedrohung beginnen kann. Wir führen daher hier kurz ins Thema ein. Allerdings kann dies eine Beratung im Einzelfall nicht ersetzen.
Worum geht es in den Prozessen gegen Clerical Medical?
Die Anleger haben – beraten von den Vermittlern – ein Produkt erworben, das sich zum Beispiel Europlan, Schnee-Rente oder Lex-Rente nennt. Das Produkt Europlan funktionierte so:
- Der Kunde nimmt bei einer Bank ein Darlehen auf.
- Den Darlehensbetrag steckt er in eine Lebensversicherung, die er bei der CMI abschließt.
- Gleichzeitig schließt er einen Sparplan für einen Aktienfonds ab oder zahlt auch hier einen Einmalbetrag ein.
In den meisten Fällen geht es um deutlich sechsstellige Beträge, die in den Europlan investiert wurden.
Die anderen Produkte basierten auf ähnlichen Modellen.
Spekuliert wurde jeweils darauf, dass die Renditen für die Lebensversicherung höher sind als die Zinsen, die fürs Darlehen bezahlt werden müssen. Hierbei wurde eine Rendite der Lebensversicherung von 8,5 % zugrunde gelegt, bei Darlehenszinsen, die zum damaligen Zeitpunkt zwischen 4,5 % – 6,5 % lagen. Die angenommenen hohen Renditen der Lebensversicherungen beruhten auf den Renditen, welche die CMI in der Vergangenheit erwirtschaftet hatte. Die Anleger wurden darauf hingewiesen, dass eine Garantie für die Zukunft nicht übernommen werden könne.
Inzwischen hat sich herausgestellt, dass das Modell nicht so funktioniert hat, wie die Anleger sich das vorgestellt haben. Sie klagen daher – und zwar gegen die Clerical Medical Lebensversicherung und berufen sie sich auf schlechte Beratung.
Was bedeutet Streitverkündung für den Vermittler?
Clerical Medical hat die Kunden nie gesehen. Vielmehr lief das ganze Geschäft so, dass der Vermittler den Kunden beriet, dann sämtliche Informationen beim ihm einholte und diese dann über die Vertriebsgesellschaft an CMI weiterleitete. CMI beruft sich daher darauf, dass eine schlechte Beratung nicht durch sie selbst, sondern nur durch die Vermittler erfolgt sein könne.
CMI steht dabei vor dem Problem, dass ein Prozess, in dem sie gegenüber dem Kunden zu Schadenersatz verurteilt würde, nicht automatisch gegenüber dem Vermittler wirkt. Selbst wenn also in dem Urteil im Prozess Kunde – CMI stehen würde, dass der Schadenersatz auf einer Schlechtberatung des Vermittlers beruht, hätte CMI deswegen noch keine Möglichkeit, auf den Vermittler zurückzugreifen und diesen in Regress zu nehmen. Um sich diese Möglichkeit zu eröffnen, muss CMI einen zusätzlichen prozessualen Schritt ergreifen: Die Streitverkündung.
Derjenige, dem in einem Prozess der Streit verkündet wird, hat die Möglichkeit an dem Prozess teilzunehmen und ihn daher zu beeinflussen. Im Gegenzug muss er dann das Ergebnis des Prozesses gegen sich gelten lassen.
Wenn CMI also den Vermittlern den Streit verkündet, dient dies dazu, diese später in Regress nehmen zu können, weil das Ergebnis im Prozess des Kunden auch gegenüber dem Vermittler gilt. Nach unseren Informationen ist es so, dass Clerical Medical im vergangenen Jahr mehr oder weniger flächendeckend in allen Schadenersatzprozessen von Kunden den Vermittlern den Streit verkündet hat. Die Rede ist von wenigstens 180 Prozessen, in denen dies der Fall war. Nach bisheriger Kenntnis ist davon auszugehen, dass die Streitverkündungen auch in den weiteren Prozessen erfolgen werden.
Wie verhalte ich mich als Vermittler bei einer Streitverkündung?
Wichtig ist auf jeden Fall, sich beraten zu lassen.
Wer sich nicht um den Prozess des Kunden gegenüber CMI kümmert, läuft Gefahr, später in dem Regressprozess CMI zu unterliegen. Dies gilt zumindest dann, wenn in dem Urteil Kunde - CMI steht, dass der Vermittler für die Schlechtberatung verantwortlich war.
Um sich in den Prozess Kunde – CMI einmischen zu können, ist beim Landgericht die Vertretung durch einen Anwalt erforderlich. Dessen Kosten trägt die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung – wenn man sie zum Zeitpunkt der Vermittlung des Europlans schon abgeschlossen hatte. Ob man andernfalls die Investition in den Prozess tätigen möchte, muss man im Einzelfall entscheiden. Da es um hohe Schadenersatzsummen geht, die häufig die Existenz vernichten können, sollte man gut überlegen, ob man die Chance nutzt, Einfluss zu nehmen. Wir beraten Sie gerne.
Kontakt: info@brennecke-rechtsanwaelte.de
Stand: Dezember 2010
Wir beraten Sie gerne persönlich, telefonisch oder per Mail. Sie können uns Ihr Anliegen samt den relevanten Unterlagen gerne unverbindlich als PDF zumailen, zufaxen oder per Post zusenden. Wir schauen diese durch und setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung, um Ihnen ein unverbindliches Angebot für ein Mandat zu unterbreiten. Ein Mandat kommt erst mit schriftlicher Mandatserteilung zustande.
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